1. Die Endzeit wird durch einen verspäteten Beginn, der nicht im Bereich der Band „A-Live“ liegt, nicht beeinflusst. Die Spieldauer versteht sich daher ab dem vereinbarten Beginn und dem vereinbarten Schluss.

  2. Für das technische Equipment sorgt die Band selbst.

  3. Der Band „A-Live“ nicht zugehörigen Personen ist die Manipulation an der Verstärkeranlage und den Instrumenten strengstens untersagt. Bei Beschädigung durch nicht Einhaltung dieser Vereinbarung haftet der Verursacher.

  4. Eine Spieldauer, welche die vereinbarte Zeit überschreitet, ist mit einem zusätzlichen Betrag von EUR 200.- pro Stunde zu honorieren.

  5. Der Band stehen im eigenen Ermessen Pausen zu. Die Pausen sind jedoch mit maximal 15 Minuten pro Stunde beschränkt und werden in der Anfangsphase der Veranstaltung nicht voll ausgenützt, bzw. auf die in der Veranstaltung vorkommenden Einlagen oder Pausen abgestimmt.
  6. Der Band „A-Live“ und deren Personal (max. 2 zusätzliche Personen) stehen angemessenes Essen und freie Getränke zu.

  7. Die Auflösung des Vertrages, sei es durch Absage der Veranstaltung oder anderen Gründen, ist nur bis eine Woche vor dem Termin möglich. Andernfalls verrechnet die Band "A-live" eine Aufwands- bzw. Stornogebühr von EUR 300.-

  8. Die Band haftet nicht für einen kurzfristigen Ausfall einzelner Musiker, der durch plötzliche Krankheit oder sonstige äußere, nicht beeinflussbare Umstände eintritt. Das Honorar wird von einem etwaigen obgenannten Ausfall nicht beeinflusst.

  9. Der Veranstalter hat die AKM-Gebühren zu entrichten bzw. die Anmeldung der Veranstaltung selbst durchzuführen, falls diese Punkte für diesen Auftritt gesetzlich verpflichtend sind.

  10. Das Honorar ist auf das Konto 13441761701 Creditanstalt, BLZ 11000 von Gerd Henkel zu überweisen oder bar zu übergeben.

  11. Bei Nichteinhaltung einer dieser Vertragspunkte, behält sich die Band das Recht vor, den Vertrag als ungültig zu erklären. Siehe Punkt 7.

 


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